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Personalratswahl: So funktioniert sie

Der Personalrat bildet die Interessenvertretung aller Beschäftigten in einem Unternehmen. Kommt es zu Konflikten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, vermittelt der Personalrat und sucht nach Lösungen. Deshalb ist es wichtig, bei der Personalratswahl Menschen zu wählen, die diese schwierige Aufgabe übernehmen können.

 

Vorbereitung der Personalratswahl

Die Personalratswahl findet alle vier Jahre im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt. Voraussetzung für eine Wahl ist, dass sich Wahlberechtigte finden, die für den Personalrat kandidieren möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, findet keine Wahl statt und es gibt keinen Personalrat. Finden sich außerhalb der Wahlperiode geeignete Kandidaten, können die Neuwahlen auch zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. Gibt es bereits einen Personalrat, bestimmt dieser vor den Personalratswahlen den Wahlvorstand. Gibt es aktuell keinen Personalrat, kann der Wahlvorstand auf einer Personalversammlung gewählt werden. Dieser Wahlvorstand erstellt in den folgenden Wochen eine Wählerliste und macht das Wahlausschreiben bekannt. Darin finden sich Informationen zur Anzahl der zu wählenden Personalratsmitglieder und der Frist für das Einreichen von Vorschlägen für die Kandidaten/Innen. In den nächsten Wochen stehen weitere Aufgaben an. Dazu gehört das Möglichmachen der Briefwahl. Dazu muss der Wahlvorstand ausreichend Wahlumschläge zur Verfügung stellen, so dass auch verhinderte Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, zu wählen.

 

Durchführung der Personalratswahl

 

Sind die Kandidaten zur Personalratswahl zugelassen, wird die Wahl durchgeführt. Für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl – sei es an der Urne oder per Briefwahl – ist der Wahlvorstand verantwortlich.

Zunächst erhalten alle wahlberechtigten Beschäftigten eine Wahlbenachrichtigung mit allen wichtigen Informationen zur Wahl. In dieser Benachrichtigung befinden sich auch die Briefwahlunterlagen, also der Stimmzettel und der Briefwahlumschlag. Der Stimmzettel wird ausgefüllt und in den Briefwahlumschlag gesteckt. Dieser wird dann verschlossen und in den Wahlbriefumschlag gesteckt. Der Wahlbriefumschlag wird anschließend unterschrieben und rechtzeitig an die Wahlleitung geschickt.

Nach der Durchführung der Wahl, werden die Stimmen ausgezählt. In diesem Prozess werden die abgegebenen Stimmen der Urnenwahl mit den Stimmen der Briefwahl zusammengeführt. Steht das Wahlergebnis fest, wird durch den Wahlvorstand das Ergebnis der Personalratswahl bekannt gegeben und zur ersten Personalratssitzung eingeladen. Mit der Wahl des Vorsitzes des Rates endet die Aufgabe des Wahlvorstandes.

 

 


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