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Jugend- und Auszubildendenvertretungswahl

Jugend- und Auszubildendenvertretungswahl

 
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung vertritt Jugendliche unter 18 Jahren und Beschäftigte eines Unternehmens oder einer Behörde in Berufsausbildung (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten). Somit ist dieser Personenkreis auch wahlberechtigt. Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nur gewählt werden, wenn bereits ein Betriebsrat besteht. Eine Doppelmitgliedschaft in Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung sieht das Arbeitsordnungsgesetz nicht vor.

Wahlen und Briefwahlen finden regelmäßig in „geradzahligen Jahren“ statt (d. h. 2018, 2020, 2022 usw.). Somit findet die nächste Wahl im Oktober und November 2022 statt.
 

Welche Aufgaben hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind Experten in der Ausbildung: Gemeinsam mit Gewerkschaft und Betriebsrat setzen sie sich für die Interessen von Auszubildenden und Jugendlichen im Unternehmen ein. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung gleicht dem Betriebsrat als Vertretungsorgan der Arbeitnehmer.

Die JAV vertritt die Rechte und Interessen der Auszubildenden und Jugendlichen im Unternehmen gegenüber der Geschäftsführung und ist Ansprechpartner bei Problemen. Was tut die Jugend- und Auszubildendenvertretung für junge Mitarbeiter? Zu den Hauptaufgaben von JAV gehören:

  • Sie überwachen die Einhaltung von Tarifverträgen und Gesetzen.
  • Sie überwachen die Qualität einer guten Ausbildung. Denn im Berufsalltag steigen die Anforderungen, die Qualität der Ausbildung muss stimmen. Sie prüfen, ob Lehrlinge nicht-lernbezogene Tätigkeiten ausführen müssen oder ob sie unfair behandelt werden.
  • Beantragen Regelungen für Azubis, z. B. Übernahme nach der Ausbildung. Viel lernen und dann nicht arbeiten? Das darf nicht passieren! Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen achten darauf, dass die Jugendlichen nach der Ausbildung möglichst in eine Festanstellung im Sinne des Tarifvertrags übernommen werden.
  • Unterstützung im täglichen Praktikum. Ausbildungsprobleme, Einschüchterung und andere innenpolitische Probleme: Wer alleine seine Interessen durchsetzen will, kann dies meist nicht erreichen. Jugend- und Auszubildendenvertretungen bieten Unterstützung und stehen fest an der Seite der Praktikanten.
  • Einhaltung der Rechte. Stimmt die Ausbildungsbeihilfe? Kann ich Bildungspausen nehmen? Muss der Chef Studiengebühren oder Fahrtkostenzuschuss zahlen? JAV hat einen Überblick über alles, was Auszubildende in Anspruch nehmen können.

Welche Unternehmen sollten sich für Jugend- und Auszubildendenvertretungen entscheiden?

In Betrieben mit mindestens fünf jungen Arbeitnehmern unter 18 Jahren oder Auszubildenden muss eine Jugend- und Auszubildendenvertretung ausgewählt werden. Zwingende Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Betriebsrats im Unternehmen. Denn JAV-Wahlen werden vom Betriebsrat initiiert. Für Jugendarbeitnehmer (Jungendarbeitnehmer) gibt es nach § 60 BetrVG kein Mindestalter und keine Mindestarbeitszeit. Die JAV kann zum Beispiel auch gegründet werden, wenn das Unternehmen regelmäßig fünf junge Minijobber beschäftigt.

Ihr Arbeitgeber, Betriebsrat oder Ihre im Unternehmen vertretene Gewerkschaft können den Anstoß geben, sich für JAV zu entscheiden. Sinkt die Zahl der Nachwuchskräfte und Praktikanten dauerhaft unter fünf, endet Ihre JAV-Stelle automatisch. Dies ist jedoch kein Problem, wenn dieser Wert nur kurzzeitig abgesenkt wird.

Wann wird eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt? Der konkrete Wahltermin in der Gesellschaft richtet sich nach dem Ende der ersten JAV-Amtszeit: Sie wird genau zwei Jahre nach Wahlergebnis-Bekanntgabe beendet. Die übliche Wahlperiode ist Oktober und November. Gibt es keine Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb, kann der Betriebs- oder Personalrat jederzeit Neuwahlen einleiten. Die nächsten Wahlen finden im Oktober und November 2022 statt.

Die §§ 60 bis 73b BetrVG enthalten Regelungen für Jugendvertreter und Auszubildende. Mit der Verabschiedung des Arbeitsverfassungsänderungsgesetzes (BetrVerf-ReformG) vom 27. Juli 2001 wurden die Rechte der Jugendvertretung erweitert, um die betriebliche Vertretung für junge Arbeitnehmer und Azubis attraktiver zu machen. Unter anderem wurde die Mitgliederzahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung erhöht, der Aufgabenbereich der GesJAV erweitert und die KJAV neu geschaffen. 

 

Bedingungen und Gesetze der JAV-Wahlen

 

JAV-Wahlen werden von der Wahlkommission verwaltet und organisiert. Der Auswahlausschuss wird vom Betriebs- oder Personalrat berufen. Er besteht in der Regel aus drei Mitgliedern. Mindestens ein Mitglied der Wahlkommission muss betriebs- oder personalvertretungsberechtigt sein, d. h. volljährig und seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt oder einem Bereich des höchsten Dienstorgans angehören. In der Wahlkommission sollen möglichst gleichviele Männer und Frauen vertreten sein.

Wie wird gewählt? Nach dem Betriebsverfassungsgesetz! Je nach Unternehmensgröße finden die JAV-Wahlen in regulärer, vereinfachter oder in Form einer Briefwahl statt. Bei einem vereinfachten Wahlverfahren findet immer eine Personenwahl statt. Im ordentlichen Wahlverfahren gibt es nur einer Kandidatenliste.

In kleinen Unternehmen mit 5 bis 50 jungen Mitarbeitern und Praktikanten ist ein vereinfachtes Wahlverfahren vorgeschrieben. Die Vertreter haben kürzere Amtszeiten und die Wahlen finden auf einer Wahlversammlung statt. In Betrieben mit mehr als 100 jungen Mitarbeitern und Praktikanten müssen die Wahlen wie üblich durchgeführt werden. Das vereinfachte Verfahren kann auch in Betrieben mit 51 bis 100 jungen Arbeitnehmern und Azubis mit Zustimmung des Arbeitgebers angewendet werden. Die Wahlen werden somit, je nach Größe des Unternehmens, entweder als Einzelwahlen oder als Listenwahlen durchgeführt.

In kleinen Betrieben mit 5 bis 20 jungen Mitarbeitern und Praktikanten sollten immer JAV-Wahlen (Mehrheitswahlen) stattfinden. Wenn nur ein Kandidat zur JAV-Wahl gestellt wird, müssen in Unternehmen mit mindestens 21 Nachwuchskräften und Praktikanten Personalwahlen durchgeführt werden (Wahl durch Stimmenmehrheit). Bei mehreren Kandidaten erfolgt die JAV-Wahl nach dem Verhältniswahlprinzip (Listenwahl).

Wie viele Mitglieder sollen gewählt werden? Die Zahl der gewählten Jugendvertretungen und Praktikanten errechnet sich aus der Zahl der Wahlberechtigten im Unternehmen bzw. in der Abteilung. Verfügt die JAV über drei oder mehr Mitglieder, ist das sogenannte Minderheitengeschlecht im Gremium entsprechend zu berücksichtigen.

 

Wer kann sich zur JAV-Wahl stellen?

 

Jeder Arbeitnehmer unter 25 Jahren und jeder Auszubildende (unabhängig vom Alter) kann sich zur JAV-Wahl stellen (im öffentlichen Dienst gelten andere Altersgrenzen). Mitglieder, die während ihrer Amtszeit das 25. Lebensjahr vollendet oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, bleiben Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung gemäß § 64 Abs. 3 BetrVG. Alle jungen Arbeitnehmer unter 18 Jahren und alle Azubis (unabhängig vom Alter) können Jugendvertreter und Auszubildende wählen.

Auch im öffentlichen Dienst werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt. Regelungen finden sich in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am Wahltag das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind im Bundesdienst vertretungsberechtigt (§ 100 Abs. 2 BPersVG). Die einschlägigen Beamtenvertretungsgesetze für Beamte oder kommunale Bedienstete sehen teilweise unterschiedliche Altersgrenzen vor, so können beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und Bayern Beamte gewählt werden, die am Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 18 Jahren (Jugendliche) oder in Ausbildung unter 25 Jahren. Zu den Letzteren zählen auch abberufbare Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst. Im öffentlichen Dienst ist die Zahl der Jugendvertretungen (nach den Personalvertretungsgesetzen) etwas anders geregelt. Bisher fanden die Wahlen immer im Frühjahr statt. Rechte und Pflichten entsprechen denen in der Privatwirtschaft.

 

Von der Nominierung bis zur Wahl

 

Vor der JAV-Wahl müssen Kandidaten vorgeschlagen werden. Es erfordert das Engagement der Mitarbeiter (einschließlich „Erwachsener“!) und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Am Wahltag muss wie üblich die Wahlkommission sicherstellen, dass das Verfahren korrekt ist und nach der JAV-Wahl das Ergebnis feststellen, also wer die Jugendlichen und Praktikanten im Amt für die nächsten zwei Jahre vertritt.

Mindestens 5 Prozent der Wahlberechtigten (ein Zwanzigstel) müssen die Nominierungen unterschreiben. Es sind mindestens drei Unterschriften erforderlich. Diese Unterschrift hat nichts mit der Stimmabgabe am Wahltag zu tun. Es sollten möglichst viele Kandidaten vorgeschlagen werden, als JAV-Mitglieder zu wählen sind. Damit ist auch für die nächsten Jahre genügend „Ersatz“ vorhanden, etwa wenn JAV-Mitglieder während der Amtszeit ausscheiden.

Die JAV-Wahlen können jedoch auch außerhalb der regulären Wahlperiode mit den Betriebsratswahlen durchgeführt werden. Einzige Ausnahme ist § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (wesentlicher Zu-/Abgang der Belegschaft nach 24 Monaten). Übrigens: Wenn ein gewähltes JAV-Mitglied während seiner Amtszeit das 25. Lebensjahr vollendet oder seine Berufsbildung abschließt, bleibt es bis zum Ende seiner regulären Amtszeit im Amt!
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