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Kosten der Briefwahl

Wer zahlt? Kosten der Briefwahl

Die Briefwahl ermöglicht es allen Wahlberechtigten an einer Wahl teilzunehmen. Nicht immer ist es denjenigen möglich, selbst an die Wahlurne zu treten, sei es aus Krankheitsgründen oder weil sie im Urlaub sind. Aber wer trägt eigentlich die Kosten für diese zusätzliche Möglichkeit, den Stimmzettel abzugeben?

 

Wer trägt die Kosten für die Briefwahl bei einer Bundeswahl?

 

Bei einer bundesweiten Wahl genauso wie bei einer Kommunalwahl werden die Kosten vom Staat übernommen, d.h. die Steuerzahler zahlen für das Bereitstellen der Wahlumschläge, Unterlagen und des Portos. Der Grund: Dabei handelt es sich um politische Wahlen, die im Grundgesetz verankert sind. Deshalb muss es jedem wahlberechtigten Bürger möglich sein, per Briefwahl an der jeweiligen Wahl teilzunehmen.

Einzige Ausnahme: Wenn der Wahlberechtigte, deutsche Bürger im Ausland lebt, dann kann er seine Stimme per Briefwahl abgeben. In diesem Fall muss derjenige das Porto jedoch selbst zahlen.
 

Die Zusammenarbeit mit der Deutschen Post


Mit der reibungslosen und korrekten Abrechnung und Organisation des Versendens der Briefwahlunterlagen kann die Deutsche Post beauftragt werden. Diese übernimmt den Versand und die individuelle Adressierung der Wahlunterlagen, sei es für politische Wahlen oder die anstehenden Betriebsratswahlen. Außerdem findet eine einfache Abrechnung statt, so dass der Wahlvorstand Zeit und Kapazitäten einsparen kann.

 

Kosten für Briefwahl bei Betriebsratswahlen

 

Wenn die Betriebsratswahlen anstehen, muss der Arbeitgeber laut § 20 Abs. 3 BetrVG alle anfallenden Kosten für Organisation und Durchführung der Wahl übernehmen. Dazu gehört neben der Erstellung der Wahlunterlagen auch die Übernahme des Portos für die Briefwahl.



Portokosten für die Wahl von Studierendenparlament

 

Auch bei der Wahl zum Studierendenparlament ist es möglich, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Wie auch bei anderen Wahlen werden die Portokosten im Normalfall nicht vom Wahlberechtigten beglichen. Bei der Wahl zum Studierendenparlament übernimmt das Parlament selbst die anfallenden Kosten für die Wahlbenachrichtigungen sowie die Portokosten.

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