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Briefwahl

Briefwahl: Stimmzettel in den Wahlumschlag und abschicken

Die Briefwahl ist in den meisten europäischen Ländern ein Muss. Sie wird nicht nur bei bundesweiten Wahlen angewendet, sondern ist auch bei Betriebsratswahlen oder Personalratswahlen eine Möglichkeit der Beteiligung.

 

Wer darf die Briefwahl beantragen?

 

Grundsätzlich darf jeder Bürger, der auch wahlberechtigt ist, die Briefwahl beantragen. So soll es ermöglicht werden, dass jeder Bürger seine Stimme abgeben kann, auch wenn dieser durch Behinderung, Abwesenheit oder Krankheit nicht in der Lage ist, seine Stimme direkt im Wahllokal abzugeben. Dieses Grundrecht überwiegt, auch wenn die Briefwahl sehr viel leichter für Wahlbetrug genutzt werden kann. Deshalb sollte man wissen, wie die Briefwahl ordnungsgemäß vonstatten geht.

 

Wie funktioniert die Briefwahl?

 

Um an einer Briefwahl teilnehmen zu können, muss man die notwendigen Briefwahlunterlagen anfordern.

Dazu gehören im Einzelnen:

* Wahlschein
* (Roter) Briefumschlag mit Adresse
* Briefumschlag ohne Adresse
* Stimmzettel
* Anleitung

 

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Entweder

1. wartet man, bis die normalen Wahlunterlagen per Post eintreffen. Daraufhin können Bürger die Briefwahl beantragen.
2. Oder: Wer bereits vorab weiß, dass er am Wahltag nicht zum Wahllokal gehen kann, darf auch zu einem früheren Zeitpunkt bei der zuständigen Behörde die Briefwahl beantragen.

Sind die Briefwahlunterlagen angekommen, müssen diese aufmerksam durchgelesen werden. Anschließend füllt der wahlberechtige Bürger den Stimmzettel aus. Das Besondere an der Briefwahl ist der zumeist rote Wahlumschlag. In diesem gibt man den ausgefüllten Stimmzettel. Dieser Wahlumschlag wird wiederum in den äußeren Umschlag gegeben, mit dem man seine Briefwahlunterlagen per Post versendet. Es ist außerdem möglich, die Unterlagen persönlich abzugeben.

 

Wer trägt die Kosten für die Briefwahl?

 

Grundsätzlich können Unterlagen für die Briefwahl innerhalb Deutschlands portofrei verschickt werden. Die Kosten liegen bei der Institution, die die Wahlen ausruft.

 

Wie funktioniert die Auszählung der Briefwahl?

 

Die Stimmzettel, die per Briefwahl abgegeben werden, werden auch erst am eigentlichen Wahltag ausgezählt. Bei einer Kommunalwahl oder auch Bundeswahl werden die per Briefwahl abgegebenen Stimmen im jeweiligen Stimmbezirk gemeinsam mit den per Urne abgegebenen Stimmen von den Wahlhelfern ausgezählt.

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