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Betriebsratswahl

Gut zu wissen: So funktioniert die Betriebsratswahl

In Deutschland werden alle vier Jahre Betriebsratswahlen durchgeführt. Wie solche Betriebswahlen ablaufen, ist genau geregelt.

 

Der Ablauf einer Betriebsratswahl

Bevor eine Betriebsratswahl durchgeführt werden kann, muss ein Wahlvorstand gewählt werden. Gibt es bereits einen Betriebsrat, muss dieser rechtzeitig vor dem Ende der Amtsperiode einen Wahlvorstand bestimmen. Gibt es bisher keinen Wahlvorstand, muss eine Mitarbeiterversammlung einberufen werden, in der ein Wahlvorstand bestimmt wird. Der Wahlvorstand ist nun in den nächsten Wochen mit der Planung und Organisation der Betriebsratswahl beschäftigt. Dazu gehört auch das Bestellen von Wahlumschlägen für die Betriebsratswahl. In den Wochen vor der Wahl werden die Wählerlisten ausgehangen, in der alle wahlberechtigten Mitarbeiter verzeichnet sind. Später wird die Kandidatenliste ausgehangen, auf der alle Mitarbeiter zu finden sind, die sich um einen Platz im Betriebsrat bewerben. Am Tag der Wahl können alle wahlberechtigten Mitarbeiter ihre Stimmen abgeben. Das geschieht auch mit der Hilfe von Wahlumschlägen. Anschließend werden die Stimmen ausgezählt. Die Gewinner der Wahl können anschließend die Wahl annehmen. Außerdem ist es möglich, die Wahl im Nachhinein anzufechten, wenn es zu Ungereimtheiten gekommen sein sollte.

 

Wer trägt die Kosten für die Betriebsratswahl?

Der Betrieb ist dazu verpflichtet, alle notwendigen Kosten für die Organisation und die Durchführung der Betriebsratswahl zu übernehmen. Deshalb müssen die verantwortlichen Stellen auch die Kosten für die Wahlumschläge für die Betriebsratswahl übernehmen. Der Betrieb darf die Durchführung der Wahl und das Aufstellen eines Betriebsrates nicht behindern oder verbieten.

 

Wer ist bei einer Betriebsratswahl wahlberechtigt?

 

Bei einer Betriebsratswahl dürfen ihre Stimme alle Mitarbeiter über 18 Jahren abgeben. Neben den Heimarbeitern dürfen auch Auszubildende ihre Stimme abgeben.

 

Wer darf für die Betriebsratswahl kandidieren?

 

Nach § 8 BetrVG sind alle Mitarbeiter bei einer Betriebsratswahl wählbar, die wahlberechtig sind, d.h. über 18 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Jahren dem Betrieb angehören. So sind auch Auszubildende wie auch Mitarbeiter in Elternzeit wählbar.

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