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SBV-Wahl: Ablauf, Voraussetzungen und Wahlumschläge für die Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung, kurz SBV, vertritt die Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Beschäftigter in Betrieben und Dienststellen. Eine Schwerbehindertenvertretung wird gewählt, wenn dort mindestens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Gewählt werden eine Vertrauensperson und mindestens ein stellvertretendes Mitglied.

Die regelmäßigen SBV-Wahlen finden alle vier Jahre vom 1. Oktober bis 30. November statt. Für die Durchführung der Wahl werden unter anderem Stimmzettel und Wahlumschläge benötigt. Auch bei einer schriftlichen Stimmabgabe beziehungsweise Briefwahl kommen zusätzliche Umschläge für die Rücksendung der Wahlunterlagen zum Einsatz.

Bei wahlumschlaege.de finden Sie passende Wahlumschläge und Briefwahlumschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung – vorgedruckt oder individuell bedruckt und in unterschiedlichen Formaten und Farben.

 

Voraussetzungen für die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

Eine Schwerbehindertenvertretung wird in Betrieben und Dienststellen gewählt, in denen mindestens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Sind in einem einzelnen Betrieb weniger als fünf Personen beschäftigt, können unter bestimmten Voraussetzungen räumlich nahe gelegene Betriebe oder Dienststellen für die Wahl zusammengefasst werden.

Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus:

  • einer Vertrauensperson
  • mindestens einem stellvertretenden Mitglied

Die stellvertretenden Mitglieder vertreten die Vertrauensperson bei Verhinderung.

 

Wann findet die SBV-Wahl statt?

Die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretung finden alle vier Jahre zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November statt.

Außerhalb dieses Zeitraums kann eine Wahl notwendig werden, wenn beispielsweise:

  • das Amt der Schwerbehindertenvertretung vorzeitig endet und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt,
  • eine Wahl erfolgreich angefochten wurde,
  • bisher noch keine Schwerbehindertenvertretung gewählt wurde.

Damit eignet sich die Seite dauerhaft als Evergreen-Ratgeber. In Wahljahren können wir zusätzlich einen aktuellen Hinweis wie „SBV-Wahl 2026“ einbauen, ohne die URL oder die Grundstruktur zu verändern.

 

Wer darf bei der SBV-Wahl wählen?

Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten Menschen, die im jeweiligen Betrieb oder in der jeweiligen Dienststelle beschäftigt sind.

 

Wer kann für die Schwerbehindertenvertretung kandidieren?

Wählbar sind grundsätzlich Beschäftigte des Betriebs oder der Dienststelle, die:

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • nicht nur vorübergehend beschäftigt sind,
  • dem Betrieb oder der Dienststelle seit mindestens sechs Monaten angehören.

Besteht der Betrieb oder die Dienststelle noch kein Jahr, entfällt die Voraussetzung der sechsmonatigen Zugehörigkeit. Die kandidierende Person muss nicht selbst schwerbehindert sein.

 

Förmliches oder vereinfachtes Wahlverfahren?

Für die SBV-Wahl gibt es zwei unterschiedliche Wahlverfahren.

Vereinfachtes Wahlverfahren:
Sind weniger als 50 Personen wahlberechtigt und besteht der Betrieb oder die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinanderliegenden Teilen, wird die Schwerbehindertenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren gewählt.

Förmliches Wahlverfahren:
In den übrigen Fällen erfolgt die Wahl nach dem förmlichen Wahlverfahren mit Wahlvorstand, Wahlausschreiben und den weiteren Vorgaben der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen.

 

Welche Wahlumschläge werden für die SBV-Wahl benötigt?

Für die Stimmabgabe werden Stimmzettel und Wahlumschläge verwendet. Auch im vereinfachten Wahlverfahren schreibt die Wahlordnung vor, dass der Stimmzettel in einen Wahlumschlag eingelegt wird. Die verwendeten Stimmzettel und Wahlumschläge müssen jeweils einheitlich sein.

Bei der schriftlichen Stimmabgabe werden zusätzliche Unterlagen und Umschläge benötigt. Typischerweise kommen dabei unterschiedliche Umschläge für den Stimmzettel und für die Rücksendung der Wahlunterlagen zum Einsatz. Die Einzelheiten richten sich nach der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen.

Bei wahlumschlaege.de finden Sie passende:

  • Stimmzettelumschläge
  • Briefwahlumschläge
  • Rücksende- und Versandumschläge
  • individuell bedruckte Wahlumschläge für die SBV-Wahl

 

Wahlumschläge für die SBV-Wahl online bestellen

Für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl ist es wichtig, dass die verwendeten Umschläge eindeutig, einheitlich und für das jeweilige Wahlverfahren geeignet sind.

In unserer Kategorie SBV-Wahlen finden Sie passende Wahlumschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung in unterschiedlichen Größen, Farben und Ausführungen – sowohl vorgedruckt als auch individuell bedruckbar.

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