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Briefwahl bei der SBV-Wahl: Welche Umschläge werden benötigt?

Bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) können Wahlberechtigte ihre Stimme unter den Voraussetzungen der Wahlordnung schriftlich abgeben. Die SchwbVWO verwendet hierfür den Begriff „schriftliche Stimmabgabe“. Umgangssprachlich wird häufig von Briefwahl gesprochen.

Für die schriftliche Stimmabgabe werden neben dem Stimmzettel insbesondere ein Wahlumschlag sowie ein größerer Freiumschlag für die Rücksendung benötigt.

Bei wahlumschlaege.de finden Sie passende SBV-Wahlumschläge, Briefwahlumschläge und Außensendeumschläge – vorgedruckt oder individuell bedruckbar.

 

Wann ist bei der SBV-Wahl eine schriftliche Stimmabgabe möglich?

 

Wahlberechtigte, die an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können auf Verlangen die Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe erhalten.

Darüber hinaus kann der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe generell beschließen. In diesem Fall werden die erforderlichen Unterlagen den Wahlberechtigten unaufgefordert übersandt.

Auch im vereinfachten Wahlverfahren gilt die Regelung zur schriftlichen Stimmabgabe entsprechend.

Welche Unterlagen gehören zur SBV-Briefwahl?

 

Nach § 11 SchwbVWO stellt der Wahlvorstand für die schriftliche Stimmabgabe folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • das Wahlausschreiben,
  • den Stimmzettel,
  • einen Wahlumschlag,
  • eine vorgedruckte persönliche Erklärung,
  • einen größeren Freiumschlag für die Rücksendung.

Zusätzlich soll ein Merkblatt über die schriftliche Stimmabgabe beigefügt werden.

 

1. Wahlumschlag für den Stimmzettel

Der gekennzeichnete Stimmzettel wird in einen Wahlumschlag eingelegt.

Auch bei der persönlichen Stimmabgabe wird das Wahlrecht durch einen Stimmzettel in einem Wahlumschlag ausgeübt. Die Stimmzettel und Wahlumschläge müssen jeweils hinsichtlich Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung einheitlich sein.

Für SBV-Wahlen eignen sich beispielsweise kompakte C6-Stimmzettelumschläge.

→ SBV-Wahlumschläge für den Stimmzettel ansehen

 

2. Größerer Freiumschlag für die Rücksendung

 

Für die schriftliche Stimmabgabe wird zusätzlich ein größerer Freiumschlag benötigt.

Dieser muss tragen:

  • die Anschrift des Wahlvorstands,
  • Namen und Anschrift der wahlberechtigten Person als Absender,
  • den Vermerk „Schriftliche Stimmabgabe“.

In den größeren Freiumschlag werden der verschlossene Wahlumschlag und die unterschriebene persönliche Erklärung eingelegt.

→ Briefwahl- und Rücksendeumschläge für die SBV-Wahl ansehen

 

Wie funktioniert die schriftliche Stimmabgabe bei der SBV-Wahl?

 

Die wahlberechtigte Person kennzeichnet den Stimmzettel unbeobachtet und legt ihn in den Wahlumschlag.

Anschließend wird die vorgedruckte Erklärung unter Angabe von Ort und Datum unterschrieben. Mit dieser Erklärung bestätigt die wahlberechtigte Person, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet wurde beziehungsweise unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen eine Hilfsperson eingesetzt wurde.

Danach werden

  • der Wahlumschlag und
  • die unterschriebene Erklärung

gemeinsam in den größeren Freiumschlag gelegt.

Dieser muss so rechtzeitig an den Wahlvorstand gesendet oder übergeben werden, dass er vor Abschluss der Wahl vorliegt.

 

Welcher Umschlag gehört wohin?

 

Für Wahlvorstände ist die Unterscheidung zwischen den beiden Umschlägen besonders wichtig:

Innerer Wahlumschlag
Enthält den gekennzeichneten Stimmzettel.

Äußerer Freiumschlag
Enthält den verschlossenen Wahlumschlag und die unterschriebene persönliche Erklärung und wird an den Wahlvorstand zurückgesendet.

Damit bleibt die geheime Stimmabgabe gewahrt.

 

Was passiert mit den schriftlich abgegebenen Stimmen?

 

Unmittelbar vor Abschluss der Wahl öffnet der Wahlvorstand in öffentlicher Sitzung die fristgerecht eingegangenen Freiumschläge.

Er entnimmt daraus den Wahlumschlag und die vorgedruckte Erklärung. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt, wird die Stimmabgabe in der Liste der Wahlberechtigten vermerkt und der Wahlumschlag ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.

Verspätet eingegangene Freiumschläge werden nicht mehr berücksichtigt. Sie werden mit einem Vermerk über den Zeitpunkt des Eingangs ungeöffnet zu den Wahlunterlagen genommen. Sofern die Wahl nicht angefochten wird, werden sie einen Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ungeöffnet vernichtet.

 

Welche Größe eignet sich für SBV-Wahlumschläge?

 

Für den Stimmzettel werden häufig kleinere Wahlumschläge verwendet, zum Beispiel im Format C6.

Für die Rücksendung wird ein größerer Umschlag benötigt, damit Wahlumschlag und persönliche Erklärung gemeinsam hineinpassen.

Bei wahlumschlaege.de bieten wir für SBV-Wahlen unter anderem:

  • C6-Wahlumschläge für den Stimmzettel,
  • B6-Freiumschläge bzw. Rücksendeumschläge für die schriftliche Stimmabgabe,
  • größere Außensendeumschläge für den Versand der Wahlunterlagen,
  • vorgedruckte SBV-Wahlumschläge,
  • individuell bedruckbare Wahlumschläge

Welche Größenkombination geeignet ist, hängt unter anderem vom Format und von der Faltung der verwendeten Wahlunterlagen ab.

 

Müssen SBV-Wahlumschläge bedruckt sein?

 

Die SchwbVWO schreibt vor, dass die verwendeten Wahlumschläge jeweils hinsichtlich Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung einheitlich sein müssen.

Ein einheitlicher Aufdruck kann dem Wahlvorstand die Organisation erleichtern. Möglich sind beispielsweise Aufdrucke wie:

  • „Stimmzettel“
  • „Wahlumschlag“
  • „SBV-Wahl“

Für den äußeren Freiumschlag ist dagegen der Vermerk „Schriftliche Stimmabgabe“ ausdrücklich vorgeschrieben.

 

SBV-Wahlumschläge vorgedruckt oder individuell bedruckt bestellen

 

Bei wahlumschlaege.de erhalten Sie Wahlumschläge für die Schwerbehindertenvertretungswahl sowohl vorgedruckt als auch individuell bedruckt.

Ein individueller Druck eignet sich beispielsweise für:

  • die Bezeichnung der Wahl,
  • den Namen des Betriebs oder der Dienststelle,
  • Hinweise für die Stimmabgabe,
  • weitere individuelle Angaben.

Auch kleinere Stückzahlen lassen sich damit passend für die jeweilige SBV-Wahl zusammenstellen.

 

Häufige Fragen zur SBV-Briefwahl

 

Gibt es bei der SBV-Wahl eine Briefwahl?
Ja. Die Wahlordnung bezeichnet sie als schriftliche Stimmabgabe. Wahlberechtigte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechende Unterlagen erhalten; außerdem kann der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe generell beschließen.

Welche Umschläge werden benötigt?
Für die schriftliche Stimmabgabe werden ein Wahlumschlag für den Stimmzettel und ein größerer Freiumschlag für die Rücksendung benötigt.

Was kommt in den Wahlumschlag?
In den Wahlumschlag kommt der gekennzeichnete Stimmzettel.

Was kommt in den Freiumschlag?
In den Freiumschlag kommen der verschlossene Wahlumschlag und die unterschriebene persönliche Erklärung.

Was muss auf dem Freiumschlag stehen?
Die Anschrift des Wahlvorstands, Name und Anschrift der wahlberechtigten Person als Absender sowie der Vermerk „Schriftliche Stimmabgabe“.

Müssen alle Wahlumschläge gleich aussehen?Ja. Die für die Stimmabgabe verwendeten Wahlumschläge müssen hinsichtlich Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung einheitlich sein. Für den größeren Freiumschlag gelten eigene Anforderungen.

Ist die schriftliche Stimmabgabe auch beim vereinfachten SBV-Wahlverfahren möglich?
Ja. § 20 Abs. 5 SchwbVWO verweist für die Ausübung des Wahlrechts ausdrücklich auf § 11 zur schriftlichen Stimmabgabe.

Mehr Informationen zum Ablauf einer SBV-Wahl finden Sie hier.

 

Wahlumschläge für die SBV-Briefwahl online bestellen

 

Für die schriftliche Stimmabgabe bei der SBV-Wahl benötigen Wahlvorstände passende Umschläge für Stimmzettel und Rücksendung.

Bei wahlumschlaege.de finden Sie hierfür passende SBV-Wahlumschläge, Briefwahlumschläge und Außensendeumschläge in unterschiedlichen Formaten und Farben – vorgedruckt oder individuell bedruckbar.

→ Passende Wahlumschläge für die SBV-Wahl ansehen

 

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